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Service · Mieter

Für Mieter

Schäden melden, Zuständigkeiten nachlesen, Ansprechpartner finden. Ohne Warteschleife.

Zuerst

Wenn es dringend ist

Notfall außerhalb der Geschäftszeiten

Als Notfall gelten: Wasserrohrbruch, Heizungsausfall in der Heizperiode, Stromausfall im gesamten Haus, Gasgeruch.

Bei Gasgeruch zuerst die Feuerwehr unter 112 anrufen, danach uns.

In allen anderen Fällen erreichen Sie uns zu den Geschäftszeiten unter +49 1512 9821193. Die Notfallnummer für Ihr Objekt hängt im Hausflur aus.

Schaden melden

So kommt Ihre Meldung an

Melden Sie Schäden bitte immer schriftlich, auch dann, wenn Sie vorher angerufen haben. So ist der Zeitpunkt festgehalten, und der Handwerker bekommt eine brauchbare Beschreibung.

Was in die Meldung gehört:

  • Anschrift des Objekts und Ihre Wohnung
  • Was genau nicht funktioniert, seit wann
  • Wann Sie für einen Termin erreichbar sind
  • Nach Möglichkeit ein Foto, ohne Personen darauf

Meldung an info@immobilienwerk-hausverwaltung.de oder telefonisch unter +49 1512 9821193.

Klingeltableau mit Namensschildern an einem Mehrfamilienhaus

Zuständigkeiten

Wer macht was

Die Hälfte aller Rückfragen dreht sich um diese Tabelle.

Zuständigkeiten im Überblick
FallWas Sie tunWer die Kosten trägt
Tropfender Wasserhahn, defekte DichtungMieter meldetVerwaltung beauftragt
Heizung wird nicht warmMieter meldet sofortVerwaltung beauftragt
Verstopfter AbflussMieter meldetJe nach Ursache Mieter oder Eigentümer
Defekter RauchmelderMieter meldet sofortVerwaltung beauftragt
Glühbirne im TreppenhausMieter meldetVerwaltung beauftragt
Kleinreparatur unter der BagatellgrenzeMieter meldetMieter trägt Kosten laut Mietvertrag
Schäden durch eigenes VerschuldenMieter meldetMieter trägt Kosten
NachbarschaftslärmMieter meldet schriftlichVerwaltung spricht Beteiligte an

Tabelle seitlich verschiebbar

Zur Bagatellgrenze

Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie gilt nur für Gegenstände, die Sie häufig benutzen, und nur bis zu einem im Vertrag genannten Betrag. Sehen Sie im Zweifel in Ihrem Mietvertrag nach oder fragen Sie uns.

Weitere Anliegen

Was häufig gefragt wird

Ummeldung und Nachsendung

Teilen Sie uns Namensänderungen und neue Bankverbindungen schriftlich mit. Für das Klingel- und Briefkastenschild genügt eine kurze Nachricht.

Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben vorliegen. Die gesetzliche Frist beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende.

Nachmieter

Einen Nachmieter dürfen Sie vorschlagen. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht nur, wenn sie im Mietvertrag steht.

Fragen zur Abrechnung

Die Betriebskostenabrechnung erhalten Sie einmal jährlich. Belege können Sie nach Terminvereinbarung einsehen.

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