Ummeldung und Nachsendung
Teilen Sie uns Namensänderungen und neue Bankverbindungen schriftlich mit. Für das Klingel- und Briefkastenschild genügt eine kurze Nachricht.
Service · Mieter
Schäden melden, Zuständigkeiten nachlesen, Ansprechpartner finden. Ohne Warteschleife.
Zuerst
Als Notfall gelten: Wasserrohrbruch, Heizungsausfall in der Heizperiode, Stromausfall im gesamten Haus, Gasgeruch.
Bei Gasgeruch zuerst die Feuerwehr unter 112 anrufen, danach uns.
In allen anderen Fällen erreichen Sie uns zu den Geschäftszeiten unter +49 1512 9821193. Die Notfallnummer für Ihr Objekt hängt im Hausflur aus.
Schaden melden
Melden Sie Schäden bitte immer schriftlich, auch dann, wenn Sie vorher angerufen haben. So ist der Zeitpunkt festgehalten, und der Handwerker bekommt eine brauchbare Beschreibung.
Was in die Meldung gehört:
Meldung an info@immobilienwerk-hausverwaltung.de oder telefonisch unter +49 1512 9821193.

Zuständigkeiten
Die Hälfte aller Rückfragen dreht sich um diese Tabelle.
| Fall | Was Sie tun | Wer die Kosten trägt |
|---|---|---|
| Tropfender Wasserhahn, defekte Dichtung | Mieter meldet | Verwaltung beauftragt |
| Heizung wird nicht warm | Mieter meldet sofort | Verwaltung beauftragt |
| Verstopfter Abfluss | Mieter meldet | Je nach Ursache Mieter oder Eigentümer |
| Defekter Rauchmelder | Mieter meldet sofort | Verwaltung beauftragt |
| Glühbirne im Treppenhaus | Mieter meldet | Verwaltung beauftragt |
| Kleinreparatur unter der Bagatellgrenze | Mieter meldet | Mieter trägt Kosten laut Mietvertrag |
| Schäden durch eigenes Verschulden | Mieter meldet | Mieter trägt Kosten |
| Nachbarschaftslärm | Mieter meldet schriftlich | Verwaltung spricht Beteiligte an |
Tabelle seitlich verschiebbar
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie gilt nur für Gegenstände, die Sie häufig benutzen, und nur bis zu einem im Vertrag genannten Betrag. Sehen Sie im Zweifel in Ihrem Mietvertrag nach oder fragen Sie uns.
Weitere Anliegen
Teilen Sie uns Namensänderungen und neue Bankverbindungen schriftlich mit. Für das Klingel- und Briefkastenschild genügt eine kurze Nachricht.
Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben vorliegen. Die gesetzliche Frist beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende.
Einen Nachmieter dürfen Sie vorschlagen. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht nur, wenn sie im Mietvertrag steht.
Die Betriebskostenabrechnung erhalten Sie einmal jährlich. Belege können Sie nach Terminvereinbarung einsehen.